NovaSol vs. COVID 19 vs AGB2019

Hi Leute,

auch wir sind die glücklichen die bei Novasol einen Reise im Sommer gebucht haben, da Novasol nun aber schnell mal sein AGB geändert hat und die von 2019 auch wirklich nicht so leicht zu finden sind.
Habe ich mal die Daten hier mit zur Verfügung gestellt:

2019

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2020

Click to access terms-de.pdf

der wichtigste Unterschied findet sich in Punkt 14.

So gab es in der 2019er Version noch keinen Vermerk auf Pandemie und außerdem kam die nette Formulierung “einschliesslichaber nicht begrenzt auf” hinzu.

Hier mal die beiden kompletten Punkte
2019, galt bei Buchung:

14. HÖHERE GEWALT

14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur-oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, was bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind.

14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen-und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände –oder Ähnliches.

14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft.

und hier 2020 neu:

14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE

14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslichaber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder –rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sindoder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind.

14.2 Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften für veränderte Umstände, welche nicht mit der Ferienimmobilie zusammen hängen. NOVASOL und der Hauseigentümer haften auch nicht für Schäden wegen entgangenem Urlaubs oder entgangener Ferienfreude aus Umständen infolge von aber nicht beschränkt auf Straßenarbeiten oder Bauarbeiten in der Nähe der Ferienimmobilie, Stromausfällen, Schließung von Geschäften einschließlich geänderter Öffnungszeiten, Veränderungen der Möglichkeiten des Schwimmens einschließlich von Schwimmverboten, Verlust von Fischerei-und Angelerlaubnissen und geänderten Wetterbedingungen einschließlich aber nicht beschränkt auf Überflutungen, Waldbrände und Dürre.

14.3 Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften für Fälle von Insektenbefall in der Ferienimmobilie oderauf den Grundstück, auch nicht für Fälle des Diebstahls oder der Beschädigung oder ähnlichen Ereignissen im Hinblick auf das Eigentum des Mieters.

So was das nun bei den Stornierungen bedeutet, dass kann ich auch nicht sagen, aber ich denke mal die 25% Anzahlung werden wohl futsch sein, nur für die, bei denen schon 100% abgezogen wurde, für die lohnt es sich da mal einen Anwalt zu kontaktieren.

Sollte die 2019er Version nicht mehr bei NOVASOL zu finden sein hier meine lokale Kopie:
AGB-Novasol-2019

so dann allen viel Erfolg, bleibt gesund ist eh wichtiger als das Geld.

mfg Chris

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